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LG Berlin, 23.03.2010 - 63 S 432/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Heilung der fristgerechten Kündigung durch spätere Mietzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 307/21
Auswirkungen einer Schonfristzahlung eines Mieters auf das Kündigungsrecht eines …
Denn der Gesetzgeber hat die derzeitige Normanwendungspraxis des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB nach der langjährigen und ständigen Senatsrechtsprechung, welcher die weit überwiegende Zahl der Instanzgerichte (vgl. etwa KG…, Urteil vom 24. Juli 2008 - 8 U 26/08, juris Rn. 19; LG Berlin…, Urteil vom 27. März 2019 - 65 S 223/18, juris Rn. 27 ff.; LG Kassel, WuM 2018, 435, 436; LG Berlin, Urteil vom 23. März 2010 - 63 S 432/09, juris Rn. 5) sowie die ganz herrschende Meinung in der Literatur folgt (vgl. etwa Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. - LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Räumungsklage: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung bei Schonfristzahlung …
Fehlen solche Angaben, sei ein fehlendes oder nur geringes Verschulden nicht erkennbar (LG Berlin vom 23.3.2010 - 63 S 432/09;… juris Rz. 7). - AG Remscheid, 17.03.2011 - 7 C 187/10
Räumungsklage nach einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses; Verletzung …
Bei einem Zahlungsrückstand mit einem Betrag, der sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (§ 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BGB), ist die Pflichtverletzung so erheblich, dass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich ist (Landgericht Berlin, Urteil vom 23.03.2010, Az. 63 S 432/09 m.w.N.).